AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertrag / Kündigung / Rücktritt

Mit Unterzeichnung der Anmeldung kommt der Vertrag zwischen dem Angemeldeten und der Salsafriends-Hannover GbR zustande. Der Vertrag ist personenbezogen und nicht übertragbar. Die Betriebsferien belaufen sich auf 6 Wochen im Jahr. Der Vertrag verlängert sich um die Laufzeit des Erstvertrags, wenn er nicht 4 Wochen vor Ablauf des Vertragszeitraums gekündigt wird. Die Kündigung wird wirksam mit Zugang bei der Salsafriends-Hannover GbR. Der Rücktritt von diesem Vertrag ist ausgeschlossen.Das gesetzliche Rücktrittsrecht bleibt von dieser Regelung unberührt. Im Falle einer Erhöhung der Mitgliedsgebühr ist der Vertragspartner berechtigt den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zu kündigen.Die zugebuchten Kurse sind monatlich wechselbar,-kündbar.

II. Zahlung / Verzug

Die Begleichung der Mitgliedsgebühren erfolgt in Bar oder per Bankeinzug. Die Gebühren sind jeweils bis zum 5. des lfd. Monats/Kursmonats fällig und zahlbar. Die Einzugsermächtigung ist widerruflich. Im Falle von Rücklastschriften ist der Vertragspartner verpflichtet, der Salsafriends-Hannover GbR den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Unabhängig von einem weitergehenden Schaden sind dies in jedem Fall die Bankgebühren für die Rücklastschrift und eine pauschale Bearbeitungsgebühr zur Abgeltung des Verwaltungsmehraufwands in Höhe von 10€. Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung der vereinbarten Gebühren mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen in Verzug, ist die Salsafriends-Hannover GbR berechtigt den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Für diesen Fall ist der Vertragspartner verpflichtet das bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit vereinbarte Honorar sofort zu zahlen. Die Salsafriends-Hannover GbR behält sich vor, die monatlichen Pauschalpreise wirtschaftlichen Veränderungen innerhalb der Salsafriends-Hannover GbR anzupassen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass sich Raum-,Nebenkosten und/oder Personalkosten erhöhen. In diesem Falle hat der Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht.

III. Organisation

Die Salsafriends-Hannover GbR behält sich vor, die Änderungen des Leistungsumfangs je nach betrieblicher Notwendigkeit umzusetzen, die Festlegung des Stundenplans, des Kursortes, der Termine und der Kursinhalte,sowie die Auswahl der Tanzlehrer(-innen) obliegt ausschließlich der Salsafriends-Hannover GbR. Salsafriends-Hannover GbR ist nicht verpflichtet dem Vertragspartner einen Tanzpartner zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Anschrift und der Bankverbindung sind der Salsafriends-Hannover GbR unverzüglich mitzuteilen.

Zusatz zur Flatrate: Es besteht die Möglichkeit an allen offenen Kursen (levelabhängig) teilzunehmen. Es darf nur nach Absprache mit den Tanzlehrern an den Intensiv/Masterkursen teilgenommen werden.

IV. Haftung

Der Vertragspartner betritt die Räume der Salsafriends-Hannover GbR und tanzt dort auf eigene Gefahr. Die Haftung der Salsafriends-Hannover GbR für Personen- und Sachschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen. Die Salsafriends-Hannover GbR haftet nicht, für ihr nicht bekannte, körperliche Mängel des Mitgliedes, welche eine Tanzsporttauglichkeit ausschließt. Dem Mitglied wird anheim gestellt, sich seitens der Ärzte auf seine Tanzsporttauglichkeit untersuchen zu lassen.

V. Datenschutz

Die persönlichen Daten des Vertragspartners werden auf einer betriebsinternen EDV-Anlage der Salsafriends-Hannover GbR gespeichert und gesichert. Entsprechend der Regelungen des BDSG und DSGVO wird die Salsafriends-Hannover GbR die Daten nur für betriebsinterne Zwecke verwenden und diese keinem Dritten außer dem Steuerberater, ggf. Rechtsanwalt oder berechtigten Behörden zugänglich machen.

VI. Schriftformerfordernis

Nebenabreden, Vertragsänderungen, Kündigungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nicht abbedungen werden.

VII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind von den Vertragsparteien durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem Willen der Parteien am ehesten entsprechen und dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommen.

VIII. Sonderkündigungsrecht

Verstößt eine Schülerin oder ein Schüler wiederholt gegen Weisungen der Inhaberin bzw. der Trainerinnen und Trainer, so erfolgt zunächst eine schriftliche Abmahnung. Bei weiterem Verstoß ist eine fristlose Kündigung der Schülerin/des Schülers möglich. Die Kündigung des Mitgliedsvertrages durch die Inhaberin derTanzschule ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z. B. Verhalten, das den Ruf der Schule schädigt, Verurteilung wegen krimineller Handlungen o. ä.).